1285. Doch nach Oktober 22. o. T. "Wratislaviensis dux Johannes Menschicz cum Petro et Sbiluto ne occiduntur." So lautet die Stelle in den polnischen Annalen, welche als Annales Polonorum I. i. d. Monum. Germ. XIX. 648 und als Jahrbuch des Thraska bei Bielowski mon. Pol. II. 850 abgedruckt sind, an beiden Stellen ohne irgend eine Anmerkung der Herausgeber, zur Emendirung des augenscheinlich arg entstellten Textes. Das Wahrscheinlichste ist wohl, dass hier der vermuthlich in irgend welchem Kampfe erfolgte Tod dreier Ritter hat berichtet werden sollen, die alle Drei dann als Diener des Breslauer Herzogs bezeichnet werden. Dass sie das waren, scheint sich nachweisen zu lassen. Johann Menschicz erscheint vielfach bei Heinrich IV. in dessen Urkunden als Zeuge und zwar in den letzten Jahren wiederholt als Marschall, so noch zuletzt 1286 zum 29. Januar, vgl. oben No. 1871. Dass derselbe dem Herzoge treu ergeben und deshalb für ihn in dem Kampfe gegen die geistliche Gewalt engagirt gewesen ist, erhellt aus des Bischofs Klage über ihn zu diesem Jahr (Stenzel Bisthumsurk. 177). Der an zweiter Stelle genannte Peter war wahrscheinlich des Ersteren Bruder, welcher in dieser Eigenschaft zum 29. Januar d. J. (oben No. 1817.) angeführt wird, und dann noch einmal als Peter Menka in No. 1943 (auch Joh. wird zuweilen Mencha genannt) weshalb denn die ganze Notiz an diese Stelle gerückt worden ist. Sbilut könnte wohl der in Stenzels, Bisthumsurk. S. 95 z. J. 1284 genannte Zbiluchelz sein, der damals ein Attentat auf den Domscholastikus Johannes im Auftrage des Herzogs ausführte. Alle drei kommen in der That nicht weiter vor. Bei welcher Gelegenheit sie aber ihren Tod gefunden haben, wird nirgends angedeutet. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |